Schwangerschaftsvorsorge – Schwangerenvorsorge

Was tun, wenn der Gynäkologe die Hebamme ablehnt?

Infoblatt zur gemeinsamen Schwangerenvorsorge

Hebammen und Gynäkolog:innen bieten unterschiedliche Leistungen der Schwangerenvorsorge an. Art und Umfang regeln die Mutterschaftsrichtlinien, genauso wie auch die Betreuung nach der Geburt im Wochenbett. Der Mutterpass dokumentiert den allgemeinen Gesundheitszustand sowie die Untersuchungen und Ergebnisse im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge.

Welche Untersuchungen vorgesehen sind, darüber informiert die Seite familienplanung.de, bereitgestellt von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA).

Schwangerenvorsorge von Hebamme und Gynäkolog:in?

Schwangere haben ein Recht auf folgende Vorsorgemodelle:

  • im Wechsel von einer freiberuflichen Hebamme und einem/einer Gynäkolog:in
  • ausschließlich durch eine freiberufliche Hebamme
  • ausschließlich durch eine/einer Gynäkolog:in.

Obwohl die wechselseitige Vorsorge von Hebamme und Gynäkologe von Frauen gewünscht und per Gesetz möglich ist, lehnen manche ärztliche Praxen, aber auch einige Hebammen, diese ab.

Was tun, wenn der Gynäkologe die Hebamme ablehnt?

Wenn der Gynäkologe die Schwangerenvorsorge im Wechsel mit der Hebamme ablehnt, handelt er nicht im Sinne der Schwangeren und entgegen dem geltenden Recht. Der Konflikt zwischen Hebammen und Gynäkolog:innen wird auf dem Rücken der Schwangeren ausgetragen. Warum die geteilte Vorsorge kein Abrechnungs- oder Haftungsproblem darstellt, könnt ihr in diesem Artikel von Dr. med. Dagmar Hertle nachlesen: „Interprofessionelle Schwangerenvorsorge: Kein Abrechnungs- oder Haftungsproblem für Frauenärztinnen“

Ganz selten kommt es auch umgekehrt vor, dass heißt die Hebamme will der Schwangeren die Vorsorge durch den Gynäkologen „verbieten“.

Infoblatt zur gemeinsamen Schwangerenvorsorge

Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF) haben wir ein Infoblatt zur gemeinsamen (interprofessionellen) Schwangerenvorsorge erarbeitet. Darin finden Eltern, Hebammen und Mediziner:innen Hinweise zu den Vorteilen dieses Modells, zur Abrechnung und zu Haftungsfragen. Eltern können das Infoblatt auch zur Argumentation mit ihren behandelnden Ärzt:innen nutzen.