Was steht im Mutterpass?

Im Mutterpass dokumentieren Hebammen und Gynäkolog*innen die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen. Er wird von Hebamme oder Gynäkolog*in ausgestellt und gehört der Schwangeren.

Im Mutterpass dokumentieren Hebammen und Gynäkolog:innen die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen. Außerdem halten sie darin mögliche Besonderheiten und Risiken der Schwangerschaft fest.

Die eingetragenen Befunde geben einen Überblick über den Schwangerschaftsverlauf. Dazu zählt z. B. die Lage des Kindes im Bauch, die Höhe des Blutdrucks der Schwangeren oder der voraussichtliche Geburtszeitraum. Besonders in Notfallsituationen haben Ärzt:innen und Hebammen mit dem Mutterpass alle wichtigen Informationen zur Hand. Schwangere sollten den Mutterpass daher immer bei sich tragen.

Wann und von wem bekomme ich meinen Mutterpass?

In der Regel stellt die Hebamme oder der/die Gynäkolog:in den Mutterpass bei der ersten Vorsorgeuntersuchung aus, also in der 7. bis 10. Schwangerschaftswoche.

Wem gehört der Mutterpass?

Der Mutterpass gehört der Schwangeren! Er ist ihr persönliches Dokument, so wie es auf Seite 2 des Mutterpasses explizit geschrieben steht. Er gehört nicht dem/der Gynäkolog:in oder der Hebamme. Da der Mutterpass vertrauliche Gesundheitsdaten enthält, darf er ohne Zustimmung der Schwangeren weder vom Arbeitgeber, noch von Behörden gelesen oder einbehalten werden.

Mehr zum Mutterpass

  • Der Mutterpass in deutscher und englischer Sprache als PDF-Dokument zum Download
  • Informationsseite zu Schwangerschaft und Mutterschaft des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
  • Umfassende Informationen zu den einzelnen Seiten und Inhalten des Mutterpasses auf familienplanung.de