Stellungnahme

Wir brauchen ein Geburtshilfe-Stärkungsgesetz!

Der Bundestag hat das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) beschlossen, um dem Pflegenotstand in den Krankenhäusern entgegenzuwirken. Wir erklären, warum dringend etwas Vergleichbares in der Geburtshilfe passieren muss.

Stellungnahme zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)

Am 9. November hat der Bundestag das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) beschlossen, welches dem Pflegenotstand in den Krankenhäusern entgegenwirken soll. Vorab empfahl der Bundesrat, das Gesetz auf weitere Berufsgruppen, u. a. auf Hebammen, auszuweiten, weil “auch die Versorgung durch Hebammen und Entbindungspfleger vor vergleichbaren Problemen steht wie die Pflege”. Diese Forderung wurde mit dem jetzigen Beschluss nicht umgesetzt.

Pflege und Geburtshilfe haben ein grundlegendes Problem: Im derzeitigen Vergütungssystem (G-DRG) werden der individuelle Betreuungsaufwand und die hohen Vorhaltekosten nicht berücksichtigt. Das führt zur langfristigen Unterfinanzierung, zu Abteilungsschließungen und eklatantem Personalmangel.

“Die massiven Probleme in der Geburtshilfe gefährden die Gesundheit von Müttern und ihren Kindern. Die Bundesregierung muss daher schnellstmöglich gesetzliche Regelungen schaffen, etwa in Form eines Geburtshilfe-Stärkungsgesetzes”, sagt Franziska Kliemt, Vorständin von Mother Hood e. V. . „Sichere Geburten sind Gesundheitsprävention am Lebensanfang. Die Bundesregierung muss daher Lösungen für eine bessere Geburtshilfe auf den Weg bringen.“

Zahlreiche Schließungen geburtshilflicher Angebote der vergangenen Jahre lassen die Anfahrtswege für Schwangere immer länger werden und sorgen für Überfüllung in den verbliebenen Kreißsälen. Zusätzlich führt der Personalmangel in den Kreißsälen dazu, dass Frauen während der Geburt nicht adäquat betreut werden und sich eine Hebamme oft mit drei oder mehr Gebärenden teilen müssen. Personalmangel und Überfüllung führen sogar dazu, dass Frauen vorm Kreißsaal abgewiesen werden und sich eine andere Klinik für die Geburt suchen müssen. Im Wochenbett bleiben je nach Region zwischen 20 und 50 Prozent der Familien unbetreut.

Ein Geburtshilfe-Stärkungsgesetz müsste umfassen:

  1. Regelungen zur bedarfsgerechten Vergütung der hohen Vorhaltekosten in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung (klinisch / außerklinisch), wie sie bspw. für die Pflege mit dem PpSG geplant sind.
  2. Instrumente zur Personalbedarfsermittlung /-bemessung aller Beteiligten in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung  (Hebammen, Gynäkologie*innen, Kinderärzt*innen, Kinder-/Krankenschwestern, etc.).
  3. Neuberechnung der Planstellen/Personalschlüssel, die zu einem Betreuungsschlüssel führen, der Gebärenden und dem (ungeborenen) Kind größtmögliche Sicherheit verschafft (wissenschaftlich erwiesen ist hierfür ein Betreuungsschlüssel 1:1).
  4. Einführung sog. Zielkorridore für den Betreuungsschlüssel (Hebamme:Gebärende); zukünftig sollten 80 Prozent der Geburten in 1:1-Betreuung, 15 Prozent der Geburten in 1:2-Betreuung, max. 5 Prozent der Geburten davon abweichend betreut sein (siehe Erläuterungen in unserem 10-Punkte-Plan unter Punkt 2).

Bonn, 13. November 2018

Ansprechpartnerin

Katharina Desery
Vorstand und Pressesprecherin
Tel.: 0163/ 7274735
E-Mail: presse(at)mother-hood.de