Stellungnahme

Gewalt unter der Geburt: Menschenrechte gelten auch im Kreißsaal

Wie kann es sein, dass Gewalt und Missachtung in der Geburtshilfe möglich sind? Wie können wir körperliche und damit einhergehende seelische Verletzungen in Zukunft verhindern?

Mother Hood e. V. fordert ein Umdenken in der Geburtshilfe

„Ja, das spüre ich noch!“ Mit diesen Worten hatte Hannah, eine junge Mutter aus Karlsruhe, vor drei Jahren vergeblich versucht, das OP-Personal vor Beginn des Kaiserschnitts zu stoppen. Auch Weinen, Hilferufe und ein schmerzverzerrtes Gesicht halfen nicht. In einer aktuellen Stellungnahme der Klinik heißt es hingegen, es hätte keinerlei Anzeichen für die Unwirksamkeit der Narkose gegeben.

Dabei hatte das OP-Team Hannah sogar noch mehrere Male über Kopf gelagert, damit sich das Narkosemittel verteilen konnte. Nach Klinikrichtlinien wäre bei nicht wirkender Teilnarkose eine Vollnarkose zwingend gewesen. Sie kann im Notfall auch noch vor Beginn einer Operation verabreicht werden.

Für die Karlsruherin ist die Aussage der Klinik auch heute noch wie ein erneuter Stich in den Bauch. Genauso wie die Behauptung, der Schmerz wäre nur eingebildet gewesen!

„Ich fühle mich nicht als erwachsene, mündige Person und Patientin wahrgenommen, sondern als hysterischer Container, ein Stück Fleisch, welches man mit Elektroden analysieren kann“, kommentiert Hannah das Geschehen.

Kein Einzelfall

Die bundesweit aktive Elterninitiative Mother Hood e. V. erreichen regelmäßig Berichte von Frauen, denen während Schwangerschaft und Geburt Gewalt angetan wurde. Dass es sich dabei nicht um bedauerliche Einzelfälle handelt, zeigt die Roses Revolution, die jedes Jahr am 25. November stattfindet.

An dem Aktionstag legen Frauen, die während der Geburt Gewalt und Missachtung erfahren haben, eine Rose am Ort des Geschehens nieder. Viele fügen Berichte bei, was ihnen passiert ist. Wenn es die betroffenen Frauen wünschen, werden diese anonymisiert im Internet veröffentlicht. Von Jahr zu Jahr beteiligen sich mehr Mütter, aber auch Väter und Hebammen, an der Aktion. Die meisten Rosen liegen vor Kreißsälen.

Recht auf körperliche Unversehrtheit

Vor allem Unbeteiligte können es kaum glauben und fragen, wie es dazu kommen kann. Wie können derartige körperliche und seelische Verletzungen in so einem hochzivilisierten Land wie Deutschland passieren? Die Antwort ist vielschichtig. Überlastung und Zeitmangel in Folge von Personalknappheit ist ein Grund. Aber viele Vorkommnisse lassen sich nicht darauf zurückführen, wie im konkreten Fall aus Karlsruhe. Hier liegt der Grund in einem fehlenden Verständnis davon, welche Rechte Frauen während der Geburt ihres Kindes haben.

Das Klinikpersonal rückt nicht die werdende Mutter und ihre Bedürfnisse in den Fokus ihres Handelns. Der Mutter werden damit grundlegende Menschenrechte, wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, aberkannt. Das schlägt sich auch in einer fehlenden oder geringschätzenden Kommunikation von Ärztinnen und Ärzten, aber auch von Hebammen, nieder.

Mutter-Kind-zentrierte Geburtshilfe

Wir brauchen eine echte Mutter-Kind-zentrierte Geburtshilfe, bei der die Bedürfnisse von Mutter und Kind oberste Priorität haben. Bezogen auf den eingangs erwähnten Fall bedeutet dies: Wenn die werdende Mutter zu Beginn eines Kaiserschnitts zu verstehen gibt, die Narkose wirke noch nicht, muss sie ernst genommen werden. Das Klinikpersonal hat die Pflicht, angemessen und im Sinne der Frau zu reagieren.

Was für die Situation rund um einen Kaiserschnitt zutrifft, gilt selbstverständlich für alle Phasen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett: Die (werdende) Mutter muss darauf vertrauen können, dass das fachliche Handeln von Hebammen, Ärztinnen und Ärzten von geburtshilflichen Grundsätzen bestimmt ist, die grundlegende Rechte wahren.

Für Mutter und Kind ist die Geburt einzigartig und unwiederbringlich. Es darf nicht darum gehen, das Kind nur irgendwie gesund aus dem Bauch heraus zu holen. Ausschlaggebend ist, die Mutter in notwendige Entscheidungen rund um die Geburt mit einzubeziehen, ihre Wünsche zu respektieren und möglichst zu erfüllen. Ist das aus medizinischer Sicht nicht möglich, muss das Klinikpersonal über die Vorgänge während des Geburtsverlaufs aufklären, die Zustimmung der Gebärenden sicherstellen, Ängste ernst nehmen und ihnen entgegenwirken.

Dieser Grundsatz hilft gerade in Situationen, in denen es schwierig wird und es entgegen den ursprünglichen Plänen der Frau zu medizinischen Eingriffen, wie beispielsweise einen ungeplanten Kaiserschnitt, kommen muss. Besonders in solchen Momenten benötigt die Mutter eine zugewandte Begleitung. Sie garantiert die Wahrung ihrer Rechte und die des Kindes. Denn Menschenrechte gelten auch im Kreißsaal – für Mutter und Kind.

Bonn, 25. November 2018

Ansprechpartnerin

Katharina Desery
Vorstand und Pressesprecherin
Tel.: 0163/ 7274735
E-Mail: presse(at)mother-hood.de