Patientenrechte stärken
“Wir werden Patientenrechte stärken. Dazu werden wir Vorschläge für einen Patientenentschädigungsfonds für Schäden in Härtefällen, bei denen die bestehenden Haftungsregelungen nicht greifen, prüfen.”
Patientenrechte gelten auch während Schwangerschaft und Geburt! Dazu gehört eine Anerkennung des Selbstbestimmungsrechtes der Frau sowie eine angstfreie Aufklärung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit für Mutter und Kind.
Verbesserte Behandlungsmöglichkeiten für geschädigte Kinder und technischer Fortschritt haben zu höheren Kosten in der Haftpflichtversicherung aller Geburtshelferinnen und Geburtshelfer geführt. Eine Gesellschaft kann diese Kosten nicht einfach auf eine einzelne Berufsgruppe abwälzen.
Kinder gebären gehört zum Fortbestehen jeder Gesellschaft. Die damit verbunden Risiken sollten nicht allein von Geburtshelferinnen und Geburtshelfern getragen, sondern über einen staatlichen Fonds aufgefangen werden.